Apple hat bei dem Streit um die Verwendung des Markennamens iPad in China einen Teilsieg errungen. Ein Shanghaier Gericht hat den Antrag des Unternehmens Proview Shenzen auf ein Importverbot der Geräte zunächst abgewiesen. Eine weitere Entscheidung machte das Gericht davon abhängig, wie das Urteil des Obersten Gerichtshofs in der Provinz Guandong ausfällt. Dort war Apple in Berufung gegen ein Urteil gegangen. Eine Entscheidung wird nun am 29. Februar erwartet.
Geschäfte nehmen iPads aus den Regalen
Chinesische Behörden haben Berichten zufolge bereits Anweisungen erteilt, das iPad aus den Regalen zu entfernen. Einige Geschäfte sind der Aufforderung nachgekommen. Es sollen auch schon Geräte beschlagnahmt worden sein.
Apple gibt an, die weltweiten Namensrecht bereits in 2009 für 35.000 britische Pfund erworben zu haben. Diese sollen von einem taiwanesischen Schwesterunternehmen Proviews gekauft worden sein. Proview Shenzen in China geht aber davon aus, nicht an dem Geschäft beteiligt gewesen zu sein und nichts von dem Deal gewusst zu haben.
Hongkonger Gericht geht von Rechtmäßigkeit der Übertragung aus
Ein Hongkonger Gericht bestätigte bereits im vergangenen Jahr, die Rechtmäßigkeit des Erwerbs der Namensrechte. Bei der Übertragung wurde offenbar übersehen, dass die chinesischen Rechte Proview Shenzen gehörten, und diese nicht korrekt mit übertragen wurden. Das Gericht ging davon aus, dass Proview aus dem entstandenen Fehler Kapital schlagen wollte. Das chinesische Unternehmen verlangte nach dem durchschlagenden Erfolg des iPads eine Zahlung von zehn Millionen US-Dollar von den Kaliforniern.