Keine Portokosten für Zusendung der Mobilfunkrechnung

Keine Portokosten für Zusendung der Mobilfunkrechnung

Wenn Mobilfunkanbieter eine Rechnung per Post versenden, dürfen sie den Kunden dafür keine Kosten in Rechnung stellen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Klage gegen die Drillisch Telecom GmbH eingereicht, die zuständigen Richter folgten der Argumentation der Verbraucherschützer.

Klausel für Portokosten unzulässig

In einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale heißt es, die Richter hätten eine Klausel des Unternehmens, in der für einen Rechnungsversand per Post 1,50 Euro Kosten vorgesehen waren, für unzulässig erklärt. Vor allem Kunden ohne einen Zugang ins Internet hatten für diesen Service zunächst zahlen müssen, da sie ihre Rechnung nicht online über das Netz abrufen konnten. Das Gericht betonte, es läge im Interesse des Anbieters, dem Kunden eine Rechnung zukommen zu lassen. Daher dürfe für eine Zusendung per Post kein separates Entgelt berechnet werden.

Kein Schadenersatz für beschädigte oder einbehaltene SIM-Karte

Auch eine weitere Klausel des Unternehmens erklärten die Frankfurter Richter für nicht zulässig. So sollten Verbraucher ein Pfand in Höhe von 29,65 Euro für eine SIM-Karte zahlen. Nur wer die Karte innerhalb von drei Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in einem „einwandfreien Zustand“ zurückschickte, sollte das bezahlte Pfand zurückerhalten. Die Verbraucherschützer hatten bemängelt, dass dem Unternehmen kein Schaden entstehe, wenn Nutzer die Karten später oder gegebenenfalls auch gar nicht zurückgeben würden. Auch die Rücksendung einer beschädigten Karte hätte keine Folgen für den Anbieter. Das Unternehmen hatte angegeben, die Karten durch eine Firma fachgerecht vernichten zu lassen. Die Verbraucherschützer hingegen gaben an, die Karteninhaber würden aus Angst vor einer missbräuchlichen Verwendung die Karten lieber selbst vernichten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main folgte der Argumentation der Verbraucherzentrale.