Provider dürfen den Mobilfunkanschluss eines Kunden nicht ohne weitere Ankündigung sperren auch wenn die Verbraucher das Kreditlimit überschritten haben. Der Bundesgerichtshof entschied am vergangenen Mittwoch, dass entsprechende Vertragsklauseln unwirksam sind.
Unübersichtliche Tarife erschweren die Übersicht
Die Verbraucherzentralen hatten gegen einen Mobilfunkprovider geklagt. In den Laufzeit- und Prepaid-Verträgen wurde die sofortige Sperrung des Anschlusses bei Überschreiten des Kreditlimits angekündigt. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist eine solche Klausel jedoch eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers.
In der Urteilsbegründung des obersten Gerichtes hieß es unter anderem, dass aufgrund der Vielzahl von Tarifoptionen für den Verbraucher oftmals nicht klar ersichtlich sei, wann das Limit erreicht sei. Der Kunde habe bei einer sofortigen Sperrung keine Chance, diese noch im Vorfeld zu verhindern. Wie die zuständigen Richter betonten, sähen die Vertragsklauseln des Providers eine Sperrung des Mobiltelefons schon bei Überschreitung des eingeräumten Limits um einen Euro vor.
Handy- und Festnetzanschluss gleichsetzen
Bereits im Februar gab es die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, einen Telefonanschluss erst zu sperren, wenn die erreichten Kosten bei mindestens 75 Euro liegen. Die gleiche Verfahrensweise gilt derzeit schon bei Festnetzanschlüssen. Auch bei den festen Telefonanschlüssen müssen die Verbraucher vor einer Sperrung der Verbindung gewarnt werden. Die Richter betonten, dass ein Unterschied zwischen dem mobilen und dem festen Anschluss kaum mehr notwendig sei, da viele Verbraucher bereits ihren mobilen Anschluss als einzigen nutzten. Wie die BGH-Richter betonten, sei ein Handy heute keinesfalls mehr nur ein Zusatz zum normalen Festnetzanschluss.