Das Oberlandesgericht Schleswig hat über einen Fall entschieden, in dem ein Kunde eine saftige Handyrechnung in Höhe von 11.500 Euro bezahlen sollte.
Teure Aktualisierung des Navigationsprogramms
Bei seinem Provider hatte der Nutzer sich für eine Vertragsverlängerung entschieden und wollte mit seinem Smartphone auch mobil ins Internet gelangen. Hierfür wurde vertraglich vereinbart, dass die Kosten nach Datenmenge und Zeitraum der Nutzung berechnet werden sollten. Zusätzlich zu dem neuen Smartphone erhielt der Kunde auch eine vom Anbieter beworbene Navigationssoftware. Der Kunde musste jedoch das Kartenmaterial des Navigationssystems erst aktualisieren. Das dauerte mehrere Stunden an, in denen der Kunde mit dem mobilen Gerät im Netz befand und große Datenmengen herunterlud. Darauf, dass bei der Aktualisierung weitere Kosten entstehen, hatte der Provider nicht hingewiesen. Die Folge war eine extrem saftige Handyrechnung über knapp 11.500 Euro.
Abweisung der Klage
Klage wurde vom Provider erhoben, als der Kunde sich weigerte, die überhöhte Rechnung zu bezahlen. Das Oberlandesgericht hat die Klage abgewiesen. Die Kosten die durch die Nutzung des mobilen Internets entstanden sind, muss der Kunde nicht bezahlen. Lediglich rund 36 Euro für die weiteren von ihm in Anspruch genommen Leistungen muss er tragen.
Der Richter begründete die Klageabweisung unter anderem damit, dass der Kunde nicht ausdrücklich auf die bei der Aktualisierung der Software entstehenden Kosten hingewiesen wurde. Außerdem bestände eine Fürsorgepflicht des Providers gegenüber dem Kunden um mögliche Schäden von ihm abzuwenden.
Desweiteren betonte der Richter, dass man beim Kauf eines neuen Smartphones davon ausgehen könnte, dass sich die Software auch auf dem neuesten Stand befände. Wenn man ihn beim Kauf auf ein notwendiges Update hinweise, so könne der Kunde davon ausgehen, dass dies kostenlos erfolge.