Wie die Berliner taz berichtet, hat die Dresdner Polizei bei einem Protest gegen Neonazi-Märsche, der Mitte Februar stattfand, Handydaten tausender Teilnehmer und Anwohner ausgewertet.
Dokumentation über mehr als vier Stunden
Das Amtsgericht hatte die sogenannte Funkzellenauswertung genehmigt und so wurden die Daten aller Handynutzer die sich zu dem Zeitpunkt in dem Gebiet aufhielten erfasst. Wie die taz berichtet wurden über mehr als vier Stunden sämtliche Anrufe und SMS-Kurznachrichten aller Personen aufgezeichnet. Auch die genauen Positionen der Handybesitzer wurden bei der Aktion erfasst.
In dem Gebiet der Dresdner Südvorstadt wohnen rund 12.000 Menschen, am Tag der Demonstration kamen noch einmal rund 1.000 Personen dazu, darunter auch Politiker und Journalisten. Mit der Aktion wollte die Dresdner Polizei Personen ausfindig machen, gegen die wegen schwerem Landfriedensbruchs ermittelt wird.
Rechtswidrige Aktion?
Die Verhältnismäßigkeit der Aktion wird nun von vielen Beteiligten angezweifelt. Die taz zitiert den rechtspolitischen Sprecher der Linkspartei, Wolfgang Neskovic, der davon ausgeht, dass die Funkzellenabfrage rechtswidrig war und unrechtmäßig friedliche Demonstranten und Anwohner getroffen habe.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft hält sich mit Äußerungen über den Vorfall sehr bedeckt. Der zuständige Staatsanwalt bestätigte aber, dass in mehreren Fällen auch aufgezeichnete Daten zur Ermittlung in anderen Straftaten eingeflossen wären. Diese Zweckentfremdung ist jedoch juristisch nicht zu vertreten und im Zweifel dürfen die abgefischten Daten nicht verwertet werden. Die Grünen im Dresdner Landtag wollen den Fall nun parlamentarisch prüfen lassen.
Über die Häufigkeit der Funkzellenauswertungen im Zuge von Strafermittlungen ist wenig bekannt, es gibt dazu keine Statistiken. Oftmals sorgen die erteilten richterlichen Genehmigungen im Nachhinein für kontroverse Diskussionen.