Unerlaubte Telefonwerbung soll nach dem Willen des Bundesrates gestoppt werden. Ein Gesetzesentwurf des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass Anrufe zu Werbezwecken nur noch erfolgen dürfen, wenn diese vorher vom Verbraucher ausdrücklich genehmigt wurden. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer wollen diesen Entwurf nun in den Bundestag einbringen.Im Moment reicht eine mündlich erteilte Genehmigung aus, wobei diese schwer nachzuvollziehen und zu dokumentieren ist.
Verbraucherrechte stärken
Verträge, die am Telefon abgeschlossen wurden, müssten nach dem neuen Gesetzesentwurf von den Kunden innerhalb von 14 Tagen bestätigt werden. Damit will man die Recht der Verbraucher stärken und verhindern, dass jemandem ein Vertrag oder Kauf untergeschoben wird. In Zukunft soll auch die Werbung mit sogenannten Anrufmaschinen bestraft werden, hier drohen Ordnungsstrafen. Gerade in diesem Bereich gab es bereits massive Beschwerden, die Bundesnetzagentur hat über 40.000 Beschwerden vorliegen. Gedacht ist auch eine Anhebung der Bußgelder von 50.000 auf 250.000 Euro für Unternehmen, die Telefonmarketing außerhalb des Gesetzes betreiben.
Zur Zeit sind Anrufe, mit denen der Verbraucher nicht einverstanden ist, bereits untersagt. Auch können Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge widerrufen, werden aber in der Realität häufig nicht ausreichend über die bestehenden Rechte aufgeklärt. Es gibt viele Firmen, die sich nicht an die schon geltenden gesetzlichen Vorgaben halten.
Verbraucherzentralen kämpfen schon lange gegen „Telefonterror“
Die Verbraucherzentralen fordern bereits seit längerem eine sogenannte „Bestätigungslösung“, in dem der Verbraucher die telefonische Vereinbarung im Nachhinein noch schriftlich bestätigt. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher am Telefon von den Anrufern überrumpelt werden und dann häufig Verträge abschließen, mit denen sie gar nicht einverstanden sind. Die Verbraucherzentralen hoffen, dass der „Telefonterror“ mit einer Verschärfung des Gesetzes abnehmen wird.