Kaum haben die ersten LTE-Netze ihren Betrieb aufgenommen, erscheinen die ersten Meldungen darüber, dass diese, die mobile Breitbandversorgung unterstützenden LTE-Netze auch eine negative Wirkung zeigen können. So geschehen unlängst in der Gemeinde Eußenheim im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart, die seit kurzem mit LTE die Chance zu einer verbesserten Breitbandversorgung erhielt.
Mit dieser lobenswerten Verbesserung ist nun aber auch der Zustand eingetreten, dass die bisher fehlerfrei funktionierende tragbare Funk-Lautsprecheranlage der katholischen Kirchgemeinde Eußenheim massive Störungen aufweist. Diesbezügliche Rückfragen bei der Lieferfirma haben ergeben, dass deren Ursache wahrscheinlich mit dem Empfangsbereich von LTE zusammenhängt, da sowohl LTE als auch die Funkmikrofone im gleichen Frequenzbereich arbeiten.
Funkmikrofone dürfen vorerst weiterarbeiten
So dürfen bisher gelieferte Funkmikrofone zum Teil bis zum Jahr 2015 mit einer so genannten Allgemeinzuteilung arbeiten, das heißt, sie können ohne Anmeldung und Frequenzzuteilung den Frequenzbereich von 790 bis 822 MHz nutzen. Da dieser Bereich in den, im vergangenen Jahr versteigerten Frequenzbereichen enthalten ist, habe es bereits vor der Versteigerung Proteste aus der Veranstaltungsbranche gegeben, die derartige Funkmikrofonanlagen nutzen.
In deren Ergebnis sei von Bayern eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht worden, die die Lösung dieses Problems durch den Bundeswirtschaftsminister gefordert habe. Immerhin führt die für die meisten Anlagen mögliche technische Nachrüstung in vielen Fällen zu einer finanziellen Belastung der betreffenden Eigentümer derartiger Funkmikrofone, die diesen nicht zuzumuten sei.
Ob die auftretenden Problemfälle überall, wie in diesem Beispiel in Eußenheim, mit der Zuweisung neuer Funkfrequenzen relativ einfach zu lösen sind, bleibt abzuwarten.