Der Tageszeitung „Die Welt“ liegt nunmehr der Gesetzentwurf zur IP-Vorratsdatenspeicherung vor, auf dessen Ankündigung Befürworter und Gegner schon lange warten. Der von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erarbeitete Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet“ beinhaltet in seiner Hauptaussage ein als Quick-Freeze bezeichnetes Verfahren einer nur kurzzeitigen, jedoch generellen Vorratsdatenspeicherung.
Papier stützt sich auf ein Kompromissangebot der FDP
Da die FDP nach wie vor eine Speicherung von Daten über einen mittel- oder längerfristigen Zeitraum ablehnt, schlägt der Gesetzentwurf als eine Art Kompromiss die flächendeckende Speicherung der Daten – wer, wann und unter welcher IP-Adresse mit dem Internet kommuniziert hat – über einen Zeitraum von sieben Tagen vor. In dieser Frist sei es den Strafverfolgungsbehörden möglich, entsprechend ihrer Bedürfnisse zu handeln.
Eine längerfristige Speicherung von Daten solle nur auf Grund bestimmter Anlässe für einen bestimmten Personenkreis ermöglicht werden.
Die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Praxis der generellen Datenspeicherung für wenige Tage wird gegenwärtig bereits von einzelnen Internet-Zugangsanbietern praktiziert. Allerdings wird deren Zulässigkeit in zur Zeit laufenden Gerichtsverfahren geprüft.
Wie erwartet bleibt die Kritik nicht aus
Wie nicht anders zu erwarten, wird die Vorlage des Gesetzentwurfs ganz unterschiedlich beurteilt. Während die Befürworter der massenhaften Vorratsdatenspeicherung ihren Unmut über die zu kurze Speicherfrist äußern, haben Bürgerrechtler aus dem Kreis der Internet-Community in einem Offenen Brief den Vorschlag der Bundesjustizministerin kritisiert und dabei vor allem die entstehende Möglichkeit der geheimdienstlichen aber auch präventiven Nutzung der Daten beanstandet.