Ein Kunde aus Menden im Sauerland bekam von seinem Handyprovider eine saftige Rechnung von insgesamt 1.600 Euro präsentiert. Der Mobilfunkhersteller berechnete Gebühren für mobilen Datentransfer, vorzeitige Vertragskündigung und Schadenersatz. Der Mann war mit der überhöhten Rechnung nicht einverstanden und so landete der Fall vor dem Landgericht Arnsberg.
Zahlung von lediglich 3,83 Euro
Nach der Entscheidung des Gerichts muss der Kunde nunmehr nur eine Zahlung von lediglich 3,83 Euro an den Telefonprovider leisten. Die Richter sahen es als glaubhaft an, dass der Mann das Telefon nur für einige Anrufe und SMS genutzt hatte. Den angeblich stattgefundenen Datenverkehr habe er nicht bewusst verursacht. Zudem fehlte dem Gericht die Nachvollziehbarkeit der Rechnung.
Beweislast liegt beim Provider
In dem Urteil rügten die Richter außerdem, dass es keine Deckelung der Tarife gäbe und eine Sicherheitssperre erst bei einer vierstelligen Summe aktiviert würde. Zudem sei die Rechnung des Telefonproviders nicht nachvollziehbar, da auf dem Verbindungsnachweis lediglich Zeitgaben und immer dieselbe Formulierung auftauchen würden. Der Vorsitzende Richter betonte, „wer in einem solchen Fall die Beweislast hätte, hätte den Prozess von vornherein verloren.“ Somit bestätigt das Landgericht mit dem Urteil, dass die Beweislast für die einzelnen Verbindungen den Providern obliegt.
Immerhin sind Kunden bei Reisen innerhalb der EU vor überhöhten Rechnungen geschützt, denn die EU-Kommission hatte bereits im vergangenen Jahr die Deckelung für im Ausland genutzte Datenverbindungen auf maximal 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer festgesetzt.