Ziel dieser Regelung, die neue Kostenobergrenzen für Telefonieren, Simsen und Internetsurfen innerhalb der EU festlegt, ist ein erhöhter Wettbewerb unter den Mobilfunk-Anbietern und eine Senkung der Kostenbelastung für den Verbraucher. Gleichzeitig wurden Regularien festgelegt, die vor unangenehmen Kostenfallen beim Gebrauch mobiler Endgeräte oder beim Telefonieren im Ausland schützen.
Letzteres wird durch eine Kostenobergrenze bei einem Betrag von 59,50 Euro pro Monat erreicht. Wird dieser Betrag beim mobilen Surfen oder Telefonieren erreicht, sind die jeweiligen Anbieter verpflichtet, dem Kunden eine entsprechende Warnung per Mail oder SMS zukommem zu lassen. Nur wenn darauf hin der Kunde aktiv entscheidet, die Verbindung weiter erhalten zu wollen, darf diese Grenze überschritten werden.
Vorteilhaft wirkt sich dabei das Absenken der maximalen Gebühr pro Megabyte von bisher 1 Euro auf 0,80 Cent aus.
Reduziert wurden weiterhin die zulässigen Höchstpreise für abgehende Anrufe von 0,51 Cent/Min auf 0,46 Cent/Min. Dieser Preis sinkt in einem Jahr um weitere 4 Cent. Die Preisobergrenze für eingehende Anrufe beträgt nun statt bisher 0,22 Cent/Min nur noch 0,18 Cent/Min.
Die Preise für SMS bleiben auf dem unverändert niedrigen Niveau von 0,13 Cent pro Textnachricht.
Auf der Grundlage dieser Regelungen für alle EU-Länder sowie einige weitere ausgewählte Länder haben die wichtigsten deutschen Mobilfunkanbieter termingerecht Preisanpassungen vorgenommen. So senken die Deutsche Telekom und o2 Germany ihre Preise entsprechend der vorgegebenen Grenzwerte auf 0,46 Cent pro Minute für abgehende und 0,17 Cent pro Minute für eingehende Anrufe.
Detailregelungen für Rufumleitungen und die Nutzung der Mailbox sowie für Prepaid-Kunden wurden ebenfalls auf der Grundlage der neuen Roaming-Festlegung getroffen.
Kunden der Telekom, auch die, die nur über deren Netze mobil tätig werden, sollten sich über die konkreten Regelungen hinsichtlich der Roaming-Sperre bei der Telekom gesondert informieren, da hierbei einige Schwierigkeiten auftreten, diese Regelungen entsprechend der Vorgaben umzusetzen.