Nicht nur der Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung hinsichtlich des Vorwurfs der Verletzung von Patenten und Schutzrechten bei der Produktion hochwertiger Smartphones bewegt gegenwärtig die Fachwelt und sicher auch so manchen Verbraucher, sondern auch die diesem Streit zugrunde liegende Frage, inwieweit der Anspruch auf geistiges Eigentum im IT-Bereich den Wettbewerb negativ beeinflusst.
Dieser Problematik hat sich nun die EU-Kommission und konkret deren Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia angenommen. Die regional ausgesprochenen Verbote und einstweiligen Verfügungen, die im konkreten Fall der gegenseitigen Beschuldigungen zwischen Apple und Samsung zu Verkaufsverboten führen, dürften nicht länger dazu führen, dass Verbraucher in bestimmten Staaten oder in ganzen Regionen durch weniger Auswahl an Geräten und dadurch entstehende höhere Preise benachteiligt würden. Als aktuelles Beispiel kann hierfür der Verkaufsstopp für die Geräte von Samsungs Galaxy-Tab-Reihe in Deutschland zitiert werden.
So wurden Apple und Samsung aufgefordert, der EU-Kommission entsprechende Informationen über die fachlichen Hintergründe der Patentstreitigkeiten zukommen zu lassen, die über die Smartphone-Produktion entflammt sind.
Almunia hatte in diesem Zusammenhang seine Besorgnis darüber geäußert, dass „Rechte des geistigen Eigentums als Mittel zur Wettbewerbsverzerrung eingesetzt werden können“. Ausdrücklich wies er aber darauf hin, dass die Kommission den konkreten Streit zwischen Apple und Samsung keineswegs als einen Einzelfall betrachte.
Wie die Nachrichtenagentur Reuter berichtet, stehen die Antworten beider Kontrahenten noch aus.
Dagegen hat Samsung inzwischen mit einer Modifizierung seiner Smartphones für den europäischen Markt geantwortet, mit der man hofft, die Klage Apples umgehen zu können.