Nur wenig war bisher von der Partei Die Grünen/Bündnis90 in Richtung der Einführung eines gesetzlich festgeschriebenen Universaldienstes zu hören. Nun aber melden sie sich zu Wort und fordern, allen Bürgern verpflichtend einen Zugang zum schnellen Internet zur Verfügung zu stellen.
Grüne fordern gesetzlich verankerte Grundversorgung
Die Grünen haben ihre bisherige neutrale Position in der gegenwärtig heiß diskutierten Frage eines gesetzlich verankerten Universaldienstes aufgegeben. Auf der Grundlage einer von ihrer Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Studie fordern sie jetzt, dass in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes für alle Bürger eine verfügbare Internet-Geschwindigkeit von sechs Megabit pro Sekunde festgeschrieben werden soll.
Aus dem Ergebnis der Studie geht hervor, dass mehr als 50 Prozent der Bevölkerung bereits Zugang zu einer derartigen Verbindung hat. Der jetzt noch erforderliche Ausbau könne den Telekommunikationsanbietern über die Finanzierung durch einen Unternehmensfonds durchaus zugemutet werden.
Mindestgeschwindigkeit soll der technischen Weiterentwicklung angepasst werden
Um die für alle Bürger verfügbare gesetzlich vorgegebene Mindestgeschwindigkeit dem jeweiligen technischen Fortschritt anpassen zu können, solle deren regelmäßige Anpassung in das Telekommunikationsgesetz aufgenommen werden. Dabei könne die jeweils gültige Mindestgeschwindigkeit sowohl über Kabel als auch Mobilfunk bereitgestellt werden.
Gegenwärtig werden bei einer Versorgung mit dem Mobilfunkstandard LTE in den bisher unterversorgten ländlichen Gebieten je nach Entfernung des Nutzers vom Sender mindestens drei Megabit pro Sekunde bereit gestellt. Bis zum Ende des Jahres 2011 wollen die Telekom, Vodafone und o2 die Versorgung auf dem Lande in dieser Form absichern.