Ein 35 Jahre alter Mann hat gewerbsmäßig die Simlock-Sperren bei Mobiltelefonen entfernt. Nun wurde er vom Amtsgericht Göttingen zu einer Haftstrafe von 7 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte von 2005 bis 2010 hunderte von Geräten entsperrt. Im Prozess beschränkte man sich der Einfachheit halber auf zehn konkrete Fälle.
Billiges Handy – teurer Vertrag
Die Mobilfunkanbieter bieten teure Handys bei Abschluss eines Vertrages günstig an und statten diese dann mit einer Simlock-Sperre aus, so dass das Handy für einen bestimmten Zeitraum mit SIM-Karten anderer Anbieter, die eventuell preiswerter wären, nicht genutzt werden kann.
Strafbare Datenveränderung
Der vorsitzende Richter befand die Entfernung als eine „strafbare Datenveränderung“ und „Fälschung beweiserheblicher Daten.“ Obwohl der Richter persönlich „die Praktiken der Mobilfunkanbieter nicht gutheißen wollte“, wertete er die Manipulation der Mobiltelefone als strafbare Handlung. Das Göttinger Gericht folgte in seiner Urteilsverkündung weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine neunmonatige Bewährungsstrafe gefordert hatte. Der Verteidiger des Mannes hatte auf Freispruch plädiert, da seiner Meinung nach keine Straftat begangen wurde. Der Anwalt bezeichnete die Entfernung der Simlock-Sperre als „Aufhebung eines Nutzungshindernisses.“ Dies sei lediglich eine Vertragsverletzung gegenüber dem Telefonprovider, die zivilrechtlich belangt werden könne. Die Göttinger Staatsanwaltschaft ist anderer Meinung und verfolgt seit letztem Jahr einige Simlock-Knacker, denen demnächst der Prozess gemacht werden soll.
Das Verfahren könnte richtungsweisend sein, denn bisher gab es keine Urteile bezüglich der Simlock-Entsperrungen. Die Verteidigung kündigte bereits im Gerichtssaal an, das jetzt gesprochene Urteil von anderen Instanzen nochmals prüfen zu lassen.