Drosselung

Die Verwendung vieler mobiler Endgeräte, vor allem der Tablet-PCs und Smartphones, ermöglicht heute das mobile Surfen im Internet. Die vom jeweiligen Provider dafür erhobenen Gebühren werden oft über sogenannte Flatrates abgedeckt, die dem Nutzer in einem bestimmten Abrechnungszeitraum oder im Kalendermonat das Surfen im Internet bei Zahlung einer Grundgebühr unbegrenzt erlaubt.

Dabei bezieht sich das „unbegrenzt“ aber nur auf den Faktor Zeit, während die für die Surfgeschwindigkeit nutzbare maximale Bandbreite nur für ein bestimmtes zu verbrauchendes Datenvolumen in voller Größe zur Verfügung steht.

Wird dieses begrenzte Datenvolumen im jeweiligen Zeitraum erreicht, löst der Provider eine Drosselung aus, mit der die zur Verfügung stehende Bandbreite, sprich Surfgeschwindigkeit, meist drastisch reduziert wird. Danach kann der Nutzer bis zum Ablauf des vereinbarten Zeitraums nur mit der gedrosselten Bandbreite weiter surfen.

Der verwendete Begriff der Drosselung ist dabei wahrscheinlich von dem in der Elektrotechnik verwendeten Bauteil einer Drossel abgeleitet, die unter anderem zur Strombegrenzung eingesetzt wird.